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Projektantrag für Fördermittel aus dem Aktionsfonds „Demokratie leben!“

Schritt 1 von 7 - Titel und Träger

14%

1. Projekttitel

2. Angaben zum Projektträger

Abweichender Kontoinhaber
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3. Ansprechperson

4. Beantragter Projektzeitraum sowie Durchführungsort des Projektes

TT Punkt MM Punkt JJJJ
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Wichtig: Der Durchführungszeitraum darf maximal 3 Monate betragen und muss spätestens 6 Wochen nach dem von Ihnen angegebenen Zeitraum abgerechnet werden – jedoch nicht später als am 30.11.2026.

4.1 Projektzuordnung

Handlungsfeld(erforderlich)
Welchem Handlungsfeld des Bundesprogramms "Demokratie leben!" lässt sich Ihr Projekt / Ihre Maßnahme zuordnen?

5. Zielgruppen und Phänomenbereich

Alter der Hauptzielgruppe(erforderlich)
Weitere Zielgruppen(erforderlich)
Phänomenbereich(erforderlich)
Auf welchen Phänomenbereich reagieren Sie mit Ihrem Projekt?
Themenfelder(erforderlich)

6. Beschreibung Ihres Projektvorhabens / des Projektinhaltes

6.1 Ausgangslage

6.2 Darstellung der Maßnahme

Bitte beschreiben Sie kurz Ihr Projekt anhand der SMART-Kriterien [Spezifisch - Messbar - Attraktiv - Realistisch - Terminiert). Verwenden Sie dabei messbare Indikatoren, anhand derer der Erfolg der Maßnahme abgelesen werden kann.
Welche/s konkrete/n Ziel/e soll/en mit dem Vorhaben erreicht werden? (max. 500 Zeichen)
Wie können Sie die Erfüllung lhres Hauptzieles messen? (Quantitative /z.B. Teilnehmerzahlen) oder qualitative (z.B. Feedback der Teilnehmenden) Kriterien sind nutzbar, max. 300 Zeichen.)
Wie gestalten Sie Ihr Projekt so motivierend und interessant, dass die Zielgruppe Lust hat teilzunehmen? (max. 300 Zeichen)
Welche Unterstützer/innen, Netzwerkpartner/innen, Referent/innen, o.ä. werden in die Umsetzung des Vorhabens einbezogen? (max. 300 Zeichen)
Was möchten Sie bis wann erledigen (inkl. Vor- und Nachbereitung)? (max. 300 Zeichen)

7. Öffentlichkeitsarbeit

Wie machen Sie auf Ihr Projekt bzw. Ihre Veranstaltung aufmerksam?
Medien und Plattformen(erforderlich)

8. Darstellung der Finanzierung

Im Falle einer Zuwendung wird diese als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung für den beantragten Maßnahmenzeitraum gewährt. Die Zuwendung ist zweckgebunden. Sie darf nur nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie ,.Demokratie leben!" und entsprechend Ihres Antrags nebst der Finanzübersicht zur Deckung der Ausgaben Ihres Vorhabens verwendet werden.

8.1 Zu erwartende Projektkosten

Eine möglichst detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Projektkosten dient den Mitgliedern des Bündnisses zur Entscheidungsfindung. Im Rahmen der Zuwendung werden Maßnahmenpauschalen gewährt.

8.2 Verbindlicher Kosten- und Finanzierungsplan auf Grundlage von Maßnahmenpauschalen

Der Fördermittelgeber im Bundesprogramm "Demokratie leben!" gewährt Mittel in Form von Maßnahmenpauschalen zur Deckung von Ausgaben für Projektveranstaltungen, die mit der fachlichen Arbeit des Zuwendungsempfängers in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, dem Zuwendungszweck dienen und sich an einen bestimmten Teilnehmerkreis richten.

8.2.1 Teilnehmendenpauschale

Für die oben genannte Veranstaltung kann eine Teilnehmendenpauschale von 40,00 € je Tag und teilnehmender Person gewährt werden.

8.2.2 Honorarkostenpauschale

Zur Deckung der Honorare für externe Dozierende, Fortbildende, Referierende, Lehrgangsleitende, Projektleitende, die in den oben genannten Veranstaltungen tätig sind, kann eine Honorarkostenpauschale je Tag und Honorarkraft in Höhe von 540,00 € gewährt werden.

8.2.3 Ergänzende Angaben zum Kosten- und Finanzierungsplan

Summe der beantragten Förderung

Teilnehmendenpauschale + Honorarkostenpauschale + ggf. ergänzende Angaben

Abschluss

Fördergebiet ist das Stadtgebiet der Stadt Butzbach. Geförderte Maßnahmen sollen entweder überwiegend im Fördergebiet stattfinden oder nachweisen können, dass überwiegend Teilnehmende aus dem Fördergebiet daran teilgenommen haben.

Der Antrag ist fristgerecht digital über dieses Formular bei der Stadt Butzbach bzw. der beauftragten Koordinierungsstelle einzureichen. Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderentscheidung trifft die Stadt Butzbach unter Berücksichtigung der Richtlinien des Bundesprogramms und mittels eines standardisierten Bewertungsrasters. Eine positive Förderentscheidung wird mittels Fördermittelbescheids vom federführenden Amt wirksam. Die Förderung von Einzelmaßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Förderung der Stadt Butzbach durch die Fördermittelgeber. Die Antragstellenden erklären sich mit der aktuell geltenden Richtlinie des Bundesprogramms .,Demokratie leben!" einverstanden.

Der Nachweis der Teilnehmendenpauschale erfolgt über die Vorlage von Teilnehmendenlisten für die jeweiligen Veranstaltungen. Die Teilnehmendenlisten beinhalten mindestens den Titel der Veranstaltung, das Datum, den Namen und die Unterschrift der Teilnehmenden. Für Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen ist die Angabe der Gesamtzahl der Teilnehmenden sowie Name und Unterschrift der Betreuungskraft ausreichend. Für Veranstaltungen, die sich an eine Zielgruppe richten, für welche bereits die Teilnahme an dieser Veranstaltung eine Gefährdungslage auslösen kann, kann eine anonymisierte Teilnehmendenliste eingereicht werden. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für jeden Tag eine entsprechende Liste zu führen.

Für die Honorarkostenpauschale ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nachzuweisen. Dies ist z.B. über Rechnungen oder anderweitige Nachweise der Leistungserbringung möglich.

Darüber hinaus sind mindestens drei aussagekräftige Fotos von der Umsetzung der Maßnahme vorzulegen. Sollten Druckerzeugnisse im Rahmen der Maßnahme entstanden sein, erhält die Stadt Butzbach oder die beauftragte Koordinierungsstelle mindestens ein Belegexemplar.

Genaueres regelt ein Zuwendungsbescheid nach erfolgreicher Zustimmung zum Antrag durch die Mitglieder des Bündnisses oder des Jugendforums der PfD.
Hinweise und Bedingungen zur Förderung(erforderlich)
Datenschutz(erforderlich)
Bestätigung der Richtigkeit der Angaben(erforderlich)

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