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Antrag auf Abrufentsorgung von Haussperrmüll

Schritt 1 von 5 - Hinweis

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Hinweise

Bei der Sperrmüllabholung werden nicht mitgenommen:

  • Kühl- und Elektrogeräte
  • Hausmüll (auch in Säcken oder Kisten) sämtliche Teile, die von Bau- und Umbauarbeiten herrühren wie Steine, Mörtel, Gebälk, Ziegel, Türen, Fenster, Bretter, Erde usw.
  • Sondermüll (z.B. Farben, Batterien)
  • Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Altreifen
  • Wertstoffe (z.B. Zeitungen, Kartonagen, Glas)
  • Gartenabfälle (Ast- und Strauchwerk)
  • Gewerbeabfälle

Die Höchstmenge des bereitgestellten Sperrmülls wird auf 3 m³ pro Anmeldung und Abfallbesitzer begrenzt. Die Gebühr für die Entsorgung von sperrigen Abfällen (Haussperrmüll) beträgt 55,00 €. Nach der Abholung des angemeldeten Sperrmülls wird Ihnen ein entsprechender Gebührenbescheid zugesandt.

Die Meldung von illegal entsorgtem Sperrmüll erfolgt über den Mängelmelder der Stadt Butzbach.

Bestätigung(erforderlich)

ANTRAGSSTELLER

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ABHOLORT

GEGENSTÄNDE ZUR ABHOLUNG

Stückzahl Gegenstand Sonstiger Gegenstand Aktionen
     
Es gibt keine Gegenstände.

Maximale Anzahl an gegenstände erreicht.

ANTRAG PRÜFEN UND ABSENDEN

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Bestätigung: Keine elektrischen Bestandteile(erforderlich)

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